Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.